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Wie werde ich eine Pflegefamilie?Allgemeines
Die "Inpflegegabe" oder "Inobhutnahme", d. h. kurzfristige Herausnahme des Kindes ohne Einverständnis der Eltern im Notfall, ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt.
Wenn eine leibliche Mutter den guten Start ins Leben nicht geben kann, ist eine befristete Elternschaft auf Abruf möglich. Solche Kinder können dann in Pflegefamilien auch zu Glückskindern werden. Sie brauchen nur etwas Zeit.
Wenn du darin auch eine Aufgabe siehst, ist folgendes zu beachten: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Im Gegensatz zur Adoption bleibt das Sorgerecht und damit Entscheidungsgewalt über alle wichtigen Erziehungsfragen bei den leiblichen Eltern oder einem Amtsvormund. |
| 2. | | Es wird unterschieden zwischen Bereitschaftspflege für die Dauer von maximal 6 Monaten und einer Dauerpflegestelle. Es gibt jedoch noch andere Formen wie Wochen- und Kurzpflege. Informiere dich evtl. beim zuständigen Jugendamt. |
| 3. | | Die Höhe der Vergütung ist Ländersache. Wenn du dich zu einer Bereitschaftspflege entschließt, muss deine Familie tagsüber immer erreichbar sein und ein Kinderzimmer freihalten. |
| 4. | | Es gibt noch sogenannte Erziehungsstellen oder ähnliche Begriffe, in die besonders schwierige Kinder vermittelt werden und in denen eine pädagogisch ausgebildete Person im Haushalt leben muss oder soll.
Bist du dafür geeignet, dann liegt auch deine Vergütung etwas höher. |
Tipps und Hinweise
| | Pflegestellen werden von den Jugendämtern oder von speziellen Vereinen vermittelt. Bewerber werden ausgiebig über ihren Lebenslauf befragt und ihre Wohnverhältnisse überprüft. In Berlin und Hamburg sind inzwischen auch Vorbereitungskurs verpflichtend. |
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Vanessa
Erstelldatum: 15.08.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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