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Wie werde ich als Pflegefamilie aufgenommen ?Allgemeines
Manche Kinder werden als Säuglinge schon misshandelt. Es gibt zum Teil Eltern, die durch Alkohol- und Drogenmissbrauch einfach für die Erziehung eines Kindes überfordert sind.
Doch dann sorgen meistens die Jugendämter, dass diese Kinder in eine geeignete Pflegefamilie kommen.
Die "Inpflegegabe" oder "Inobhutnahme", d. h. kurzfristige Herausnahme des Kindes ohne Einverständis der Eltern im Notfall, ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt. |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Melde dich beim Jugendamt zu einer Prüfung als Pflegefamilie, wenn du die eine geeignete Ausbildung, Möglichkeit hast und den Wunsch verspürst, einem Kind helfen zu wollen. |
| 2. | | Sei dir aber bewusst, dass anders als bei der Adoption das Sorgerecht und damit die Entscheidungsgewalt über alle wichtigen Erziehungsfragen bei den leiblichen Eltern oder einem Amtsvormund bleibt. |
| 3. | | Entscheide dich ggf. dann zwischen Bereitschaftspflege ( Dauer max. 6 Monate) und einer Dauerpflegestelle. Es gibt jedoch noch andere Formen wie Wochen- und Kurzpflege. |
| 4. | | Informiere dich beim Jugendamt über die Vergütung und weiteren Vorgehensweise.
Die Höhe der Vergütung ist Ländersache.
Es gibt noch sogenannte Erziehungsstellen, in die besonders schwierige Kinder vermittelt werden und in denen eine pädagogisch ausgebildete Person im Haushalt leben muss oder soll. Hier liegt dann allerdings die Vergütung etwas höher. |
Tipps und Hinweise
| | Pflegestellen werden von den Jugendämtern oder von speziellen Vereinen vermittelt. Bewerber werden ausgiebig über ihren Lebenslauf befragt und ihre Wohnverhältnisse überprüft. In Berlin und Hamburg sind inzwischen auch Vorbereitskurse verpflichtend. |
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Lissy
Erstelldatum: 06.09.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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| | Benötigte und verwendete Dinge | | | | Überprüfung | | | | Eignung | | | | Jugendamt | | | | Bedarfsermittlung | | | | Pflegestelle | | | | Durchführung | | | | Vergütung | | | | Erziehung | | | | Elternvertretung | |
| | Schlagwörter | | | | Überforderung
Eltern
Erziehung
Jugendamt
Pflegefamilie
Inpflegenahme
Inobhutnahme
Adoption
Bereitschaftspflege
Dauerpflegestelle
Vergütung
Erziehungsstgellen
Pflegestellenvermittlung
Vormund
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