|
Wie wehre ich mich vor unberechtigten Forderungen?Allgemeines
Mahnungen, Drohungen, Inkassobriefe: Vielen Verbrauchern flattern überraschend Rechnungen ins Haus, obwohl sie gar nichts bestellt haben. Und nicht immer sind es Abzockerfirmen, die mit ständig neuen Schreiben und Mahngebühren auf Einschüchterungstaktik setzen.
Auf gerichtliche Mahnbescheide unbedingt reagieren!
Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid im Briefkasten liegt, glauben viele Betroffene, das sei so etwas wie ein Gerichtsurteil, doch das ist keineswegs der Fall.
Der angebliche Schuldner muss allerdings selbst prüfen, ob die Rechnung stimmt. Falls nicht, kann er widersprechen:
Hier Tipps, wie man auf unberechtigte Forderungen reagieren soll: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Schriftliche Reaktion:
Wehre dich gegen unberechtigte Forderungen lieber schriftlich, denn Telefonate und E-Mails werden häufig ignoriert. |
| 2. | | Rückbuchung veranlassen:
Falls schon Geld vom Konto abgebucht wurde, bleiben sechs Wochen Zeit, dem zu widersprechen. Die Bank muss die Zahlung dann zurückbuchen. Das ist kostenlos, eine Begründung ist nicht erforderlich. |
| 3. | | Auf Mahnbescheid reagieren:
Hole dir Rechtsrat ein und lege Widerspruch ein, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Aber beachte dabei, dass die Einspruchsfrist zwei Wochen beträgt. Reagierst du nicht, steht womöglich bald der Gerichstvollzieher vor der Tür. |
| 4. | | Unbestellte Ware:
Wenn dir unbestellte Ware zugesandt wurde, und es sich nicht offensichtlich um ein Versehen handelt, z.B. eine Adressenverwechslung mit dem Nachbarn, musst du die Ware weder zurückschicken oder aufbewahren noch wieder herausgeben - und schon gar nicht bezahlen. Du kannst die Ware wegwerfen, verschenken oder gratis selber nutzen. |
| 5. | | Gratis- und Testangebote:
Wer Ärger vermeiden will, geht auf solche Angebote erst gar nicht ein. Hier wird gern darauf spekuliert, das jemand die Kündigungsfrist nicht einhält. Oder die Kündigung wird einfach ignoriert. Kündige vorsichtshalber per Einschreiben. |
Tipps und Hinweise
| | Sei vorsichtig bei Lockangeboten, denn oft locken kleine Werbekataloge im Briefkasten mit Schnäppchenpreisen. Wer bestellt, schließt aber häufig unbemerkt mit der Unterschrift auch ein Abonnement ab und bekommt dann weiter Ware geliefert und kommt nicht so einfach aus dem Vertragsverhältnis. |
|
Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
|
|
| Bewertung für diese Information: |
|
|
|
Unterstütze dieses Projekt: Wir wollen nur sinnvolle und nützliche Informationen für Euch. Ergänze einen wichtigen Kommentar oder melde uns unnötige Kommentare. Gerne kannst Du auch Deine eigene Seite zu diesem Thema erstellen. Vielen Dank für Deine Unterstützung!
|
|
| Kommentare/Ergänzungen: |
|
Es sind noch keine Kommentare vorhanden.
|
| Fragen: |
|
Es sind noch keine Fragen vorhanden.
|
Gut zu wissen! Und das dokumentiere ich nun auch aus meiner Sicht!
Du findest diese Information hilfreich? Diese Information wurde von einem Besucher, wie Du es einer bist, erstellt! Zeige Deine Dankbarkeit indem Du anderen Besuchern ebenso eine hilfreiche Information oder Erfahrung aus Deinem Leben preisgibst und unterstüze dadurch dieses Projekt. ... da mach' ich mit!
|
|
|
| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Edda
Erstelldatum: 23.10.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
| | | | |
| | Benötigte und verwendete Dinge | | | | Forderungsablehnung | | | | Mahnbescheide | | | | Schriftlich | | | | Rückbuchung | | | | Unbestellte Waren | | | | Gratis- und Testangebote | | | | Lockangebote | |
| | Schlagwörter | | | | Forderungsanspruch
Rechtssicherheit
Reaktionen
Mahnbescheide
Verfahren
Abwicklung
| |
|