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Wie verhalte ich mich beim Unfall richtig?Allgemeines
Wenn es am Steuer gekracht hat, ist der Schrecken oft größer als die Beule. Gerade in dieser Situation ist es aber wichtig, Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren. Wie man sich als Autofahrer in einer Unfallsituation selbst und gegenüber seinem Versicherer richtig verhält, sollen folgende Tipps dir zeigen: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Sichere die Unfallstelle. Schalte das Warnblinklicht ein und räume, wenn möglich, den Unfallort. So vermeidest du Folgeunfälle und behinderst den laufenden Verkehr nicht unnötig. |
| 2. | | Fordere Hilfe an! Pannen- und Unfallhilfe leistet der GDV über den Handy-Notruf 0800/6683 663 (kostenlos). Gibt es allerdings Verletzte an der Unfallstelle, alarmiere per Notruf den Rettungsdienst und leiste erste Hilfe, bis der Rettungswagen eintrifft. Wenn die vermutest, dass beim Unfallgegner Drogen oder Alkohol im Spiel sind, oder dass der Unfall vorgetäuscht wurde, rufe die Polizei. Auch bei einem erkennbar großen Blechschaden sollte die Polizei herbeigerufen werden. |
| 3. | | Fertige einen Unfallbericht an!
Bei kleineren Unfällen mit Blechschaden verlangt der Versicherer keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs. Es genügt dann, ein Unfallprotokoll zu erstellen und die Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Halter, die Versicherungen, Ort und Zeit des Unfalls sowie den Unfallhergang zu skizzieren. Dafür gibt es Vordrucke. Lasse dir auf jeden Fall die Ausweis- und Versicherungspapiere zeigen.
Sind die Versicherungsunterlagen am Unfallort nicht zur Hand, hilft der Zentralruf der Autoversicherer. Europaweit, egal ob nun in Hamburg oder Stuttgart, kann unter der zentralen Telefonnummer 0180/ 25 026 rund um die Uhr die Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden. |
| 4. | | Informiere deine Versicherung über den Schaden, auch wenn du glaubst, der andere Verkehrsteilnehmer sei verantwortlich. |
Tipps und Hinweise
| | Auch wenn man selbst schuld am Unfall ist, sollte nicht in jedem Fall die Versicherung beansprucht werden. Bei so genannten Bagatellschäden ist es sinnvoll genau nachzurechnen. Denn lässt der Versicherte die entstandenen Kosten von seiner Versicherungsgesellschaft b ezahlen, wird er beim Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft - und muss im kommenden Jahr höhere Beiträge bezahlen. Frage einfach deinen Versicherer, wie teuer der regulierte Schaden war, wie viele Schadenfreiheitsklassen du zurückgestuft werden würdest, was dich das unterm Strich kostet. |
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Britta
Erstelldatum: 04.10.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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