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Wie überprüfe ich meine Steuerlast vor dem Jahreswechsel?Allgemeines
Steuerexperten empfehlen sich in Sachen Steuern vor dem Jahreswechsel Gedanken zu machen und einen Blick zurück und nach vorne zu werfen. Denn oft lässt sich so die Steuerlast noch senken.
Hier Tipps zur Steuererklärung: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Pendlerpauschale:
Pendler können sich für Fahrten zur Arbeit wieder die alten Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie haben dann ein höheres Nettogehalt. Der Nachteil dabei ist, dass das Bundesverfassungsgericht noch urteilt, ob die Streichung der Pauschale rechtens war. Bejaht es diese Frage, müssen die Pendler, die sich den Freibetrag eintragen ließen, die gesparte Steuer nachzahlen.
Beachte dies bei deiner Entscheidung, ob du den Freibetrag auf deiner Steuerkarte vermerken lassen willst. |
| 2. | | Wahl der richtigen Steuerklasse:
Verheiratete Arbeitnehmer, die jetzt schon sicher sind, dass sie nächstes Jahr eine Lohnersatzleistung wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld beziehen, können diese Summe erhöhen, indem derjenige, der die Leistung erhält, rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt. Der Arbeitgeber zieht dann weniger Steuern ab, sodass netto mehr übrig bleibt. Das lohnt sich, weil die Lohnersatzleistung vom Nettogehalt errechnet wird.
Beim Elterngeld z.B. sollte der Wechsel möglichst früh geschehen,am besten schon viele Monate vor der Geburt.
Ein Wechsel der Steuerklasse sollte gut überlegt werden, weil derjenige mit Steuerklasse V weniger Kranken- oder Arbeitslosengeld beanspruchen könnte. Denn auch für diese Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn maßgebend. |
| 3. | | Steuerbelastung durch Einnahmen und Ausgaben:
Wer jetzt schon sicher ist, dass seine Steuerbelastung in diesem Jahr höher ausfällt als 2007, sollte fällige Ausgaben vorziehen und Einnahmen auf das nächste Jahr verschieben - oder umgekehrt, falls 2009 höhere Steuern zu erwarten sind. Feiberufler und Vermieter sind dabei besonders variabel.
Aber auch Arbeitnehmer haben Möglichkeiten - zum Beispiel mit Ausgaben für Computer, Bücher oder andere Arbeitsmittel oder auch mit der vorgezogenen Bezahlung eines Weiterbildungslehrganges, der erst im Folgejahr stattfindet. |
| 4. | | Berücksichtigung der Abgeltungssteuer ab 2009:
Die Abgeltungssteuer, die ab 2009 für Zinsen und andere Kapitalerträge eingeführt wird sollten die Sparer schon heute berücksichtigen. Liegt nämlich ihr Grenzsteuersatz über 25 Prozent, ist es sinnvoll, Kapitalerträge auf 2009 und später zu verlagern. |
| 5. | | Lasse dich bei einem Steuerberater eingehend beraten, wenn du dir nicht sicher bist, ob du alle Einsparungsmöglichkeiten selbstständig ausschöpfen kannst. |
Tipps und Hinweise
| | Ausgaben für Schreibtisch, Büroschrank und Ausstattungsgegenstände im Arbeitszimmer drücken als Werbungskosten die Steuer, egal ob das Arbeitszimmer zuhause anerkannt wird oder nicht. |
| | Auch im Hinblick auf Kindergeldzahlung, Kinderfreibetrag, Kinderzulagen für Eigenheimbesitzer und Riester-Sparer ist es wichtig, die Einkünfte im Auge zu behalten und gegebenenfalls Verschiebungen oder Vorauszahlungen zu tätigen. |
| | Jeder Bürger soll 2008 übrigens eine Steueridentifikationsnumer erhalten. Die elfstellige Zahl bleibt ihm lebenslang erhalten. Verbunden ist damit die Speicherung von Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktortiteln, Ordensnamen, Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift. Das soll helfen, bundesweit alle Einkünfte zu erfassen. |
| | Überlege auch, ob du für dich die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen in Anspruch nehmen kannst. |
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Vanessa
Erstelldatum: 09.11.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung:
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