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Wie reklamiere ich richtig bei Handwerkern?Allgemeines
| Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, hat man das Recht zu reklamieren. Verschmutzte Armaturen nach der Reparatur des Boilers z. B. oder leicht zu entfernende Mörtelspritzer usw. gehören aber nicht dazu. Hier Tipps zur Vorgehensweise: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Prüfe zunächst, ob der Auftrag so ausgeführt wurde, wie er von dir bestellt wurde. |
| 2. | | Prüfe, ob alles nach der Installation oder Reparatur funktioniert z. B. bei einem Elektrogerät oder Heizungseinbau und Verputzarbeiten. |
| 3. | | Quittiere den Auftrag auf gar keinen Fall, bevor alles geprüft und besprochen wurde. |
| 4. | | Bezahle auch nichts voreilig mit der Aussicht auf Skonto, solange nicht alles geprüft ist. |
| 5. | | Fordere den Handwerker auf, die Arbeit nachzubessern. Dies musst du jedem Handwerker einräumen. |
| 6. | | Setze dabei angemessene Fristen zur Mängelbehebung und bezahle während der Nachbesserungsfrist nichts. |
| 7. | | Schlägt das Nachbessern fehl, hast du das Recht, vom Auftrag (Vertrag) zurückzutreten. Du kannst aber auch einen anderen Handwerker beauftragen, die Mängel zu beseitigen. Die Kosten muss der Handwerker übernehmen bzw. können von der eigentlichen Rechnung abgezogen werden. |
Tipps und Hinweise
| | Versuche zunächst im Guten mit deinem Handwerker klar zu kommen, bevor du gerichtliche Schritte einleiten willst, denn dies könnte unter Umstände ohne klare Beweise teuer kommen. |
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Britta
Erstelldatum: 04.10.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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