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Wie nutze ich die Patientenverfügung?Allgemeines
Jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden, macht vielen Meschen heutzutage Angst. Mit einer Patientenverfügung wollen sie vorsorgen. Das ist aber nicht ganz einfach.Verbindlich ist die Verfügung nicht nur, wenn der Sterbeprozess bereits begonnen hat.
So ist künstliche Ernährung mithilfe einer Magensonde nach Ansicht der obersten Richter ein Eingriff in die körperliche Integrität, der nicht gegen den Willen des Patienten geschehen darf. Doch auch die beste Verfügung trifft nie exakt jede mögliche Situation. Oft entstehen im Krankheitsverlauf Zweifel, ob der damalige Wille des Kranken noch aktuell ist. Dann hilft es, wenn es jemanden gibt, der den Text interpretieren kann. Deshalb sollte eine Verfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Das gilt auch, wenn Angehörige da sind.
Hier Tipps zu diesem Thema: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Beim Verfassen einer Patientenverfügung musst du keine bestimmte Form beachten. Nur die Unterschrift darf nicht vergessen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist unnötig. |
| 2. | | Aktualisierung - Es empfiehlt sich, den Text regelmäßig, z. B. jährlich zu bestätigen, am besten mit Datum und Unterschrift. |
| 3. | | Sorge dafür, dass deine Verfügung auch gefunden wird. Vielleicht sind Angehörige oder der Hausarzt bereit, eine Kopie aufzubewahren. Auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich.Das kostet aber 13 Euro Gebühr. |
| 4. | | Es gibt zahlreiche Vorlagen für Patientenverfügungen, oft gratis im Internet. Recherchiere unter den Rubriken der Ärztekammern, Justizministerien, Kirchen, Zentren für medizinische Ethik oder beim Netzwerk Pflegeberatung. |
Tipps und Hinweise
| | Lass dich vom Arzt beraten. Allerdings zahlen die Krankenkasse für diese Beratung nicht. |
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Birgit
Erstelldatum: 09.10.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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