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Wie nehme ich an einer Versteigerung teil?Allgemeines
Wer bei E-Bay bereits auf den Geschmack gekommen ist, sollte es vielleicht einmal bei einer richtigen Versteigerung versuchen. In jeder größeren Stadt finden beispielsweise Versteigerungen des Amtsgerichts statt.
Aber was kommt eigentlich unter den Hammer?
Die Palette reicht von billigem Kleinkram bis hin zu hochwertigen Möbelstücken, denn die Gegenstände stammen aus Pfändungen sowie Zwangräumungen und jede Wohnung ist bekanntlich anders.
Und noch wichtiger: Wie nehme ich daran teil und wie funktioniert das Ganze? |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Zunächst muss ich Ort und Termin in Erfahrung bringen.
Das führt uns zu der Frage "Wie erfahre ich, wo eine Versteigerung stattfindet?"
Das Amtsgericht verfügt über eine sogenannte Pfandkammer, in deren Räumlichkeiten der Versteigerungsgerichtsvollzieher die Gegenstände verwertet.
In der Zeitungsausgabe der Stadt werden diese öffentlich ausgeschrieben. Zu finden sind der Termin und der Sitz dieser Pfandkammer unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“. Dort werden zudem bereits einige der Stücke grob aufgelistet, sodass man sich bereits im Vorfeld ein Bild davon machen kann, ob sich ein Besuch lohnen könnte.
Darüber hinaus ist außerdem eine Besichtigung möglich, die in der Regel eine halbe Stunde von Versteigerungsbeginn anfängt.
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| 2. | | Nun heißt es, mitbieten.
Dazu muss ich allerdings zwei Dinge beachten: 1. Nicht jedes Gebot beginnt bei 1 Euro und 2. Ich muss die sogenannten Erhöhungsschritte beachten.
Zur Erklärung:
Pfandgegenstände haben einen sogenannten Schätzwert und werden mit der Hälfte dieses Preises aufgerufen. Wird also ein Bild beispielsweise auf 100 Euro geschätzt, liegt das Anfangsgebot bei 50 Euro.
Dann heißt es bieten und Daumen drücken. Über die genauen Erhöhungsschritte sollte sich der Neueinsteiger vorher informieren. Meist liegen sie bei einem Preis bis 50 Euro bei 1 Euro, bis 100 Euro bei 5 Euro und darüber bei 10 Euro. Abweichungen sind allerdings je nach Region möglich.
Bei Gegenständen aus Zwangsräumungen existiert kein vorher festgesetztes Mindestgebot. Rein theoretisch lässt sich damit bereits ab dem ersten Euro ein Schnäppchen machen. Allerdings sollen realistische Gebote abgegeben werden, sonst wird der Zuschlag verweigert. Bei einem Diamantring würde ich also ein bisschen höher ansetzen….
Der Zuschlag erfolgt in beiden Fällen nach dreimaligem Aufrufen zum Höchstgebot. Damit geht das Eigentum in jedem Fall auf den Höchstbietenden über.
Bei Versteigerungen durch das Amtsgericht wird übrigens nur Barzahlung akzeptiert.
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Tipps und Hinweise
| | Welches Risiko habe ich?
Anders als bei E-Bay können Artikel nicht reklamiert werden. Die Versteigerung erfolgt ohne Gewähr für Güte und Beschaffenheit. Das heißt, es gibt kein Rückgaberecht bei Defekten oder Mängeln.
Aber keine Sorge, bei hochwertigen Gegenständen, zum Beispiel bei Schmuck, liegt in der überwiegenden Mehrzahl ein Gutachten vor.
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| | Weitere interessante Anlaufstellen sind der Flughafen oder das örtliche Pfandleihamt.
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Hinweis: Der Gebrauch, der hier aufgeführten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung!
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Daniela2000
Erstelldatum: 16.07.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung:
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| | Schlagwörter | | | | Versteigerung, Schnäppchen, Auktionen | |
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