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Wie komme ich wieder in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung unter?Allgemeines
Niemand weiß, wie viele Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Viele von ihnen sind seit dem 1. April versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse, einige haben seit 1. Juli das Recht, sich privat zu versichern – ab 2009 wird auch daraus eine Pflicht.
Gesetzlich versicherungspflichtig sind alle, die keinen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt in einer gesetzlichen Kasse versichert waren.
Dies sind zum Beispiel
- ehemals freiwillig gesetzlich Versicherte, denen die Krankenkasse wegen Beitragsrückständen gekündigt hatte,
- ehemals Pflicht- oder Familienversicherte, die es versäumt haben, die freiwillige Weiterversicherung zu beantragen,
ehemals gesetzliche versicherte Beamte, wenn sie keinen die Beihilfe
ergänzenden privaten Versicherungsschutz haben,
ehemals gesetzlich versicherte Auslandsrückkehrer ohne aktuellen
Krankenversicherungsschutz.
Hier Tipps zum Thema Krankenversicherungsaufnahme:
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Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Suche und recherchiere in den Medien. Warst du früher gesetzlich versichert, ist deine letzte Kasse zuständig. Viele Betriebskrankenkassen (BKK) gibt es aber nicht mehr, weil sie fusioniert sind. Du musst dann zur Rechtsnachfolgerin. |
| 2. | | Will eine Kasse dich nicht aufnehmen, lasse dir diese Ablehnung schriftlich geben. Dagegen kannst du innerhalb von vier Wochen bei der Kasse schriftlich Widerspruch einlegen. |
| 3. | | Hast du dich zu spät bei deiner Krankenkasse gemeldet, musst du die Beiträge ab Beginn der Versicherungspflicht nachzahlen. Trifft dich hieran jedoch keine Schuld, kann die Kasse die nachzuzahlenden Beiträge ermäßigen, stunden oder auch ganz darauf verzichten. |
| 4. | | Warst du privat versichert und hast deinen Versicherungsschutz verloren, kannst du die Aufnahme in den modifizierten Standardtarif der privaten Krankenversicherung verlangen. Den Versicherer kannst du frei wählen. |
Tipps und Hinweise
| | Standardtarif für Rentner: Bist du bereits als Rentner privat versichert und kannst die Beiträge nicht mehr zahlen, kannst du noch bis Ende 2008 in den Standardtarif für Rentner wechseln. Vorausgesetzt, du bist seit zehn Jahren privat versichert und 65 Jahre oder älter, oder du bist mindestens 55 Jahre alt und dein Jahresbruttoeinkommen liegt unter 42 750 Euro. Jüngere sind nur zugelassen, wenn sie schon eine Rente beziehen. Ab 2009 kann man wählen, ob man in diesem Tarif bleiben oder in den neuen Basistarif wechseln möchte. |
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Vanessa
Erstelldatum: 22.09.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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