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Wie bewirbt man sich um einen Arbeitsplatz?Allgemeines
| In der Zeit der hohen Arbeitslosigkeit ist es immer schwieriger geworden, einen Arbeitsplatz zu finden. Umso wichtiger ist die richtige Vorgehensweise. Dabei ist es völlig irrelevant, ob man nach einem festen Arbeitsplatz oder nach einer Lehrstelle sucht: Die optimale Vorgehensweise ist immer gleich. |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Freie Stellen suchen
Bevor man sich an den Computer setzt und eine Bewerbung erstellt, steht die Suche nach freien Vakanzen an, wobei das Arbeitsamt eine große Hilfe darstellt. Telefonisch ist ein persönlicher Termin zu vereinbaren, bei dem die beruflichen Aussichten genau analysiert werden. In Folge dessen wird der Arbeitssuchende regelmäßig benachrichtigt, wenn freie Stellen verfügbar sind, die dem Suchprofil entsprechen.
Darüber hinaus sollte man auch Eigeninitiative beweisen und selber (im Internet oder in der Zeitung) die Stellenangebote studieren. |
| 2. | | Bei dem zuständigen Personalleiter anrufen
Nachdem ein interessantes Stellenangebot gefunden wurde, ruft man bei dem Personalleiter an und fragt, ob die Vakanz wirklich noch frei ist. Gerade bei Vermittlungen über das Arbeitsamt passiert es des öfteren, dass man von dem Stellenangebot erst erfährt, wenn schon längst ein Arbeitnehmer gefunden wurde.
Bei dem persönlichen Telefonat sollte auch noch einmal nachgefragt werden, welche Bewerbungsunterlagen erwünscht sind. Auf diese Art und Weise stellt man sicher, dass die eigene Bewerbung den Ansprüchen gewachsen sein wird. |
| 3. | | Einen Lebenslauf anfertigen
Bei der Anfertigung des Lebenslaufes darf man sich ruhig ein wenig mehr Zeit nehmen. Schließlich handelt es sich dabei um ein Formular, das jeder Bewerbung beigefügt wird und somit von größter Relevanz ist.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass im Lebenslauf keine Beschreibungen oder Erläuterungen erwünscht sind. Es soll sich vielmehr um eine Auflistung von Fakten handeln, worin folgende Angaben zu machen sind:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Schulbesuche
- Schulabschluss
- berufliche Laufbahn (bei Schulabgängern wird hingegen das Praktikum erwähnt)
- Lehrgänge (sofern welche stattgefunden haben)
- Sprachkenntnisse
- Besondere Fähigkeiten (wie z.B. Erfahrung mit Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation) |
| 4. | | Ein Foto beifügen
Ein Lebenslauf wird grundsätzlich mit einem Passfoto ausgestattet. Die Bedeutung dieses Bildes ist keinesfalls zu unterschätzen. Schließlich möchte man auch optisch einen guten Eindruck machen. Aus diesem Grund sollte man sich direkt an ein Fotostudio wenden, das professionelle Passbilder erstellt. Fotos aus dem Automaten machen hingegen meistens einen schlechten Eindruck. |
| 5. | | Das Bewerbungsanschreiben verfassen
Noch bevor der Lebenslauf gesichtet wird, schauen sich die Personalleiter das Anschreiben an. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass das Anschreiben den wichtigsten Teil einer Bewerbung darstellt. Inhaltlich darf man seiner Kreativität freien Lauf lassen. Der Aufbau sollte allerdings ein festes Schema erfüllen.
- Die Anrede: Die Anrede sollte möglichst personalisiert sein. Ist einem der Name des Personalleiters nicht bekannt, ruft man bei dem betreffenden Unternehmen an und fragt einfach nach.
- Der Einleitungsabsatz: In dem Einleitungsabsatz gibt man bekannt, für welche Stelle man sich bewerben möchte. Darüber hinaus ist zu erwähnen, wie man auf die Stelle aufmerksam geworden ist (z.B. durch die Stellenanzeigen in der Zeitung).
- Der Angebotsabsatz: Hierin betreibt man gewisserweise Werbung in eigener Sache. Es wird also darauf aufmerksam gemacht, mit welchen Fähigkeiten man bestechen kann und inwiefern man für die freie Stelle der Richtige ist.
- Der Forderungsabsatz: In diesem Absatz begründet man die eigene Motivation, die dazu führte, dass man sich ausgerechnet für diese Stelle bewirbt. Des weiteren können auch eigene Wünsche geäußert werden, die sich an den potentiellen Arbeitsplatz richten. Die Gehaltsvorstellung, über die die meisten Arbeitgeber informiert sein möchten, gehört also grundsätzlich in den Forderungsabsatz.
- Der Schlussabsatz: Der Schlussabsatz ist möglichst kurz zu halten. Es genügt, wenn man lediglich noch einmal das Interesse an einem Vorstellungsgespräch unterstreicht.
- Die Grußformel: Im Regelfall lautet der Briefabschluss "Mit freundlichen Grüßen". Manche Leute nutzen auch noch den Ausdruck "Hochachtungsvoll". Dies gilt allerdings als veraltet und ist somit nicht zu empfehlen. |
| 6. | | Anlagen beifügen
In manchen Stellenangeboten wird genau bekannt gegeben, welche Anlagen erwünscht sind. Sollte ein entsprechender Eintrag fehlen, genügt das aktuellste Schul- oder Arbeitszeugnis. |
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Jensen25
Erstelldatum: 03.07.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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| | Schlagwörter | | | | Bewerbung, Bewerben, Anschreiben, Lebenslauf, Jobsuche, Stellenangebote, Arbeitsamt | |
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