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Wie beteilige ich den Staat bei der Ausgabe für meine Kinder?Allgemeines
| Eltern können Steuern sparen, wenn sie die Ausgaben für ihre Kinder richtig bei der Steuererklärung ansetzen. Hier Tipps dazu: |
Schritte / Maßnahmen
| 1. | | Setze die Kinderbetreuungskosten ab.
Die Kosten für die Tagesmutter, den Hortbesuch, das Au-pair-Mädchen oder den Kindergarten kannst du beim Finanzamt einreichen. Pro Kind werden bis zu 6000 Euro Betreuungskosten pro Jahr berücksichtigt. Zwei Drittel der Summe lassen sich in der Steuererklärung ansetzen - maximal also 4000 Euro. Beachte, dass seit 2007 die Zahlungen mit Rechnungen und Überweisungsbelegen nachzuweisen sind. Ansonsten wird das Finanzamt die Betreuungskosten kaum anerkennen.
Ungerecht ist, dass nicht alle Eltern die Kosten gleichermaßen geltend machen können. So haben Doppelverdiener und berufstätige Alleinerziehende die Möglichkeit, die Betreuungskosten in Form von Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzusetzen, bis das Kind 14 Jahre alt ist. Wesentlich schlechter sind dagegen Alleinverdiener-Ehepaare gestellt. Denn diese können die Kinderbetreuungskosten lediglich für Kinder zwischen drei und sechs Jahren als Sonderausgaben aufführen. |
| 2. | | Nutze die Chancen der doppelten Haushaltsführung.
Als Eltern eröffnen sich dir neue Chancen, um die Kosten einer doppelten Haushaltsführung von der Steuer abzusetzen: Normalerweise entsteht eine doppelte Haushaltsführung nur aus beruflichen Gründen, wenn man einen Job in einer anderen Stadt annimmt, den Lebensmittelpunkt aber wie bisher behält. Mit einem Kind kannst du privat bedingt doppelte Haushaltsführung geltend machen: Angenommen, Lebensmittelpunkt der Familie war bisher der Wohnort der Frau, während der Mann in einer anderen Stadt geareitet hat. Folgt die Frau nach der Geburt des Kindes vorübergehend dem Mann an seinen Beschäftigungsort, beendet dies nicht zwangsläufig die doppelte Haushaltsführung. Damit das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung weiterhin anerkennt, muss die Wohnung der Frau der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" bleiben. Dabei genügt es aber, wenn du in gewissen zeitlichen Abständen nach Hause fährst. |
Tipps und Hinweise
| | Nutze auch die Freibeträge deines Kindes durch eine Verlagerung von Zinseinkünften. |
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| | Informationen | | | | | | | Ersteller: Lissy
Erstelldatum: 03.10.2008 | | Vom Ersteller ist derzeit kein Foto vorhanden | | | | Bewertung: keine Bewertung | | |
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